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Menschenbild
Akzeptanz - Selbstbestimmung - Normalisierung Das Menschenbild in der Lebenshilfe Höxter-Ottbergen orientiert sich an den im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland manifestierten Menschenrechten, sowie an dem von der Mitgliederversammlung der Bundesvereinigung Lebenshilfe verabschiedeten Grundsatzprogramm.
Dieses Menschenbild betont die Unantastbarkeit der Würde aller Menschen, ihr Recht auf Individualität und die Respektierung der Persönlichkeit, ebenso das Recht auf Gleichberechtigung und freie Meinungsäußerung.
Mittelpunkt unserer Betrachtungen ist der Mensch mit Behinderung, der in unseren Einrichtungen tätig ist, insbesondere seine Bedürfnisse und individuellen Wünsche zur Gestaltung seines Lebens.
Unabhängig von Art und Schwere der Behinderung hat jeder Mensch ein Recht auf Selbstbestimmung und auf ein Leben so normal wie möglich. Die W.A.G. und Rekon se hen sich als eine Stätte der Zusammenarbeit von Menschen, die in ihrer Arbeit berufliche Erfüllung suchen und der Verwirklichung ihrer Persönlichkeit näher kommen wollen.
Auftrag der Lebenshilfe Höxter-Ottbergen Die W.A.G. und Rekon bieten Menschen mit unterschiedlichsten geistigen und/oder körperlich/geistigen Behinderungen (W.A.G.) und Menschen mit psychischen Behinderungen einen Arbeitsplatz. Es ist unsere Aufgabe, Arbeitsplätze für den o.g. Personenkreis vorzuhalten, um deren Leistungsfähigkeit zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen.
Wir ergreifen geeignete Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Persönlichkeit des Menschen mit Behinderung. Aus unserem Einzugsgebiet sollte niemand, der werkstatt- und gemeinschaftsfähig ist, in eine andere WfB integriert werden müssen, weil er hier nicht die notwendige Hilfe und Förderung erfahren kann.
Zusammenarbeit mit Betreuern, Familien und Wohnstätten Die Mitarbeiter aus W.A.G. und Rekon sehen es als eine wichtige Aufgabe, eine gute Basis in der Zusammenarbeit mit Betreuern und Familien der Beschäftigten, sowie ggf. mit deren Wohnstätten, zu schaffen.
Wir stehen diesen, für unsere Beschäftigten wichtigen Personen, zur Seite, um sie in ihrer Arbeit zu unterstützen und ihnen im Rahmen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit praktische Hilfen anzubieten.
Die Formen und Inhalte der Zusammenarbeit mit Betreuern, Familien und Wohnstätten, müssen die individuellen Interessen der Menschen mit Behinderung unterstützen und fördern.
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