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Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung gemeinnützige GmbH

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Vorwort

Die nachfolgenden Grundsätze beschreiben das Selbstverständnis der Lebenshilfe gemeinnützige GmbH in Höxter-Ottbergen. Sie gelten für das Handeln aller Beteiligten.

Die W.A.G. bieten erwachsenen Menschen mit unterschiedlichsten geistigen und/oder körperlich/geistigen Behinderungen im Alter zwischen 18 und i.d.R. 65 Jahren einen Arbeitsplatz, sofern diese nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können. (§136 SGB IX))

Die REKON bietet erwachsenen Menschen mit psychischer Behinderung oder einer erheblichen psychischen Störung, durch die die Ausübung der sozialen Funktionen und Rollen nicht nur vorübergehend erheblich beeinträchtigt ist, einen Arbeitsplatz. Diese Mitarbeiter sind ebenfalls im Alter zwischen 18 und 65 Jahren, auch für sie gelten die Grundsätze des SGB IX.

In den folgenden Abschnitten des Leitbildes wird von Menschen mit Behinderung die Rede sein, gemeint sind alle o.g. Personenkreise. Auf eine weitere Differenzierung wird verzichtet. Ebenso sind auch W.A.G. und REKON sowie alle Instanzen, unabhängig von ihrer Konzeption und ihrem betreuten Personenkreis, angesprochen.

Dieses Leitbild dient im Sinne einer "Unternehmensphilosophie" sowohl der Verdeutlichung und Klärung nach innen, als auch der Außendarstellung des Unternehmens.

Aus den Aussagen des Leitbildes ergeben sich sowohl Verpflichtungen für die einzelnen Personen und Gruppen, als auch Maßstäbe für die Entwicklungsprozesse innerhalb der Lebenshilfe Höxter-Ottbergen. Das Leitbild beschreibt einen Handlungsrahmen. Es beschränkt nicht das Recht und ggf. die Pflicht der einzelnen Arbeitsbereiche, diesen Handlungsrahmen entsprechend ihrer jeweiligen Gegebenheiten und Anforderungen auszugestalten und zu modifizieren, soweit dies nicht den Grundanliegen des Leitbildes widerspricht.

Das Leitbild beschreibt einen Handlungsrahmen. Es beschränkt nicht das Recht und ggf. die Pflicht der einzelnen Arbeitsbereiche, diesen Handlungsrahmen entsprechend ihrer jeweiligen Gegebenheiten und Anforderungen auszugestalten und zu modifizieren, soweit dies nicht den Grundanliegen des Leitbildes widerspricht.

Unser Leitbild stellt kein Dogma dar, sondern sollte einem ständigen Prozess der Fortschreibung unterliegen.