Lebenshilfe Höxter - Werkstätten und Kita gGmbH
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Mit der Einführung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) wird die sogenannte EU-Whistleblower-Richtlinie umgesetzt. Das Gesetz dient dem Schutz von Hinweisgeber*innen in Unternehmen bei der Meldung bestimmter Verstöße und fordert die Arbeitgeber auf, transparente Prozesse für das Melden solcher Verstöße zu schaffen. Hierbei geht es nicht um allgemeine Beschwerden oder um Verbesserungsvorschläge sondern um das Aufdecken von Verstößen und Straftaten! Das von uns eingerichtete Meldesystem für Hinweisgeber*innen dient dem Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit in unserem Unternehmen Informationen über Verstöße oder Straftaten erlangt haben. Das Meldesystemen ist in der Regel also nicht für externe Personen gedacht. Um die Angestellten vor Repressalien (z.B. Abmahnung, Versagung einer Beförderung, Mobbing …) zu schützen, haben wir ein Meldesystemen eingerichtet, über das Mitarbeiter*innen anonym (auf Wunsch aber auch diskret, also unter der Angabe ihres Namens) mit uns kommunizieren können. Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz richtet sich zunächst an alle natürlichen Personen, die im beruflichen Umfeld Informationen über Verstöße erlangen und selbst mit dem betroffenen Unternehmen beruflichen Kontakt stehen. Es geht hier vor allem um Meldungen und Offenlegungen von Verstößen, die strafbewehrt oder bußgeldbewehrt sind. Ganz konkret sind das Verstöße gegen Korruption, Geldwäsche, Steuerbetrug oder auch Verstöße gegen Vorgaben zum Umweltschutz oder zur Lebensmittelsicherheit. Wichtig für Hinweisgeber*innen ist, dass sie ein genaues Verfahren einhalten. Für die Meldung potentieller Straftaten stehen Ihnen zwei Wege zur Verfügung: Die interne Meldestelle unserer Lebenshilfe Höxter: lebenshilfe-hoexter.vispato.com Diese Meldungen landen vertraulich oder anonym direkt bei unserer Lebenshilfe Höxter Es gibt aber auch offizielle, also externe Meldestellen des Landes NRW: Meldungen über d. Innenministerium NRW des Bundes : Meldungen über das Bundesjustizamt derer sie sich auch bedienen können. die Meldungen werden über oben genannte Stellen dann vertraulich oder anonym an unsere Lebenshilfe Höxter weitergeleitet Bitte beachten Sie: Sie dürfen sich nicht sofort an die Öffentlichkeit (z.B. über Medien oder soziale Netzwerke) wenden. Eine solche Meldung an die Öffentlichkeit ist rechtssicher für Hinweisgeber*innen erst möglich, wenn sie keine Rückmeldung zu Ihrer Offenlegung erhalten und auch über die externe Meldestelle innerhalb einer angemessenen Zeit keine Rückmeldung erhalten haben. Der Gesetzgeber weist darauf hin, dass nach wie vor die „Pflicht von Arbeitnehmer*innen zu Loyalität, Zurückhaltung und Vertraulichkeit gegenüber dem Arbeitgeber besteht. Der Gang an die Öffentlichkeit wird erst als „letztes Mittel“ zulässig.