Corona-Vorschriften in den WfbM werden zurückgefahren!
In
Nordrhein-Westfalen
hat
das
zuständige
Ministerium
verordnet,
dass
in
den
WfbM
die
Corona-
Vorschriften zum Februar 2023 deutlich gelockert werden können.
In den Bussen gilt deshalb
(wie auch im ÖPNV)
ab dem 01.02.2023 keine Maskenpflicht
mehr.
Innerhalb der Werkstätten müssen ab dem 02.02.2023 ebenfalls keine Masken mehr getragen
werden.
Die Abstands-Verpflichtung innerhalb der WfbM gilt ab dem 02.02.2023 ebenfalls nicht mehr
Weiter gilt allerdings eine
Isolationsverpflichtung für fünf Tage
.
Zwar
wurde
die
Verpflichtung
zur
Isolation
bundesweit
aufgehoben.
Die
WfbM
gelten
aber
-
zumindest
noch
für den Februar 2023 - als besonders zu schützende Einrichtung.
Zur
Rückkehr
in
die
WfbM
muss
ein
Corona-Test
mit
einem
negativen
Testergebnis
nachgewiesen
werden.
Dieser Test kann allerdings in der WfbM durch das Fachpersonal gemacht werden.
Weiterhin
gilt
ebenfalls
die
Verpflichtung
zwei
Corona-Tests
pro
Woche
innerhalb
der
WfbM
durchzuführen.
Wir vermuten, dass diese Regelung ebenfalls Ende Februar 2023 auslaufen wird.
Wir
freuen
uns
sehr,
dass
in
unseren
Werkstätten
das
Personal
und
die
Beschäftigten
sich
wieder
weitgehend frei bewegen und arbeiten können.
An
dieser
Stelle
möchten
wir
aber,
wie
auch
das
Ministerium
für
Arbeit,
Gesundheit
und
Soziale
Sicherung
des Landes Nordrhein-Westfalen, darum bitten,
Infektionskrankheiten trotz allem ernstzunehmen.
Wir
danken
unseren
Beschäftigten,
unseren
Fachkräften
und
auch
unseren
Ansprechpartner*innen
außerhalb
der
WfbM
für
das
Einhalten
uind
die
Unterstützung
der
vielen
unterschiedlichsten
Corona-
Regeln in den letzten drei Jahren.
H. Markus
30.01.2023
Lebenshilfe Höxter - Werkstätten und Kita gGmbH
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